Freie Gutachterwahl
Sie wählen den Sachverständigen — nicht die Versicherung.Nach § 249 BGB dürfen Sie beim unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Spezialist für Unfallgutachten · Schleswig-Holstein & Hamburg
Unabhängiger, verbandsgeprüfter Kfz-Sachverständiger für Unfallgeschädigte in Schleswig-Holstein und Hamburg. Mobil vor Ort, BGH-konform — Ihr Gutachten sichert Ihre Ansprüche voll ab. Für Geschädigte kostenlos.
Verbandsgeprüft (SFV) · Kalkulation mit Audatex · BGH-konform · 5,0 ★ aus 44 Bewertungen
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Schaden online meldenSo sichern wir Ihre Ansprüche
Auf einen Blick
Wer zahlt das Gutachten? Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten kostenlos — die Rechtsgrundlage ist § 249 BGB: Wer den Schaden verursacht, trägt auch die Kosten seiner Feststellung. Ich rechne direkt mit der Versicherung ab.
Darf ich den Gutachter selbst wählen? Ja. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.
Was leistet ein unabhängiges Gutachten? Wir erfassen Ihren Schaden in voller Höhe — inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall — und sichern so alle Ansprüche, die Ihnen zustehen. Kalkuliert mit Audatex, dokumentiert nach BGH-konformer Methodik.
Wo sind wir im Einsatz? Mobil vor Ort in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg: Neumünster, Kiel, Lübeck, Flensburg, Hamburg, Norderstedt, Elmshorn, Itzehoe, Rendsburg, Schleswig und Umgebung. Erreichbar täglich bis 20 Uhr, Schadenmeldung rund um die Uhr.
Sehen Sie selbst
Kein Versprechen, sondern ein Beispiel. Wischen Sie durch ein echtes, anonymisiertes Gutachten und sehen Sie, wie jeder Posten dokumentiert wird.
Seite 1 — Deckblatt
Fahrzeug, Schadenart und die zentralen Eckdaten. Klar strukturiert, bevor es ins Detail geht.
Seite 2 — Zusammenfassung
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert. Die Positionen, die in gegnerischen Schätzungen oft fehlen.
Seite 3 — Kalkulation
Die Reparaturkosten mit Audatex, dem Kalkulationsstandard der Versicherer. Jede Arbeitsposition einzeln ausgewiesen. Das macht das Gutachten schwer angreifbar.
Seite 4 — Marktwertanalyse
Der Wiederbeschaffungswert wird aus echten Marktangeboten ermittelt, nicht geschätzt. Nachvollziehbar und belastbar.
Seite 5 — Minderwertprotokoll
Die merkantile Wertminderung, ermittelt über mehrere anerkannte Methoden und fachlich festgelegt. Genau dieser Posten wird sonst gern übergangen.
Ihre Rechte nach dem Unfall
Sie wählen den Sachverständigen — nicht die Versicherung.Nach § 249 BGB dürfen Sie beim unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen.Ob Sie reparieren lassen, selbst reparieren oder gar nicht — das ist Ihre Entscheidung. Grundlage der Auszahlung ist das Gutachten.
Beim Bagatellschaden sage ich Ihnen das offen.Liegt der Schaden erkennbar unter der Bagatellgrenze (je nach Rechtsprechung ca. 750–1.000 €), genügt meist ein Kostenvoranschlag. Ob die Grenze überschritten ist, zeigt sich oft erst bei genauem Hinsehen — ein Foto per WhatsApp genügt für eine ehrliche erste Einschätzung, bevor Kosten entstehen.
So einfach geht es
Ein Foto genügt für den Start — per WhatsApp oder über das Schadenportal.
Erfassung direkt am Fahrzeug — kalkuliert mit Audatex.
Das Ergebnis: Ihr vollständiges Gutachten — hier als anonymisiertes Muster.
Leistungen
Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Unabhängig, vollständig und BGH-konform.
Termin vereinbaren →Für die Abrechnung über Ihre eigene Voll- oder Teilkasko.
Termin vereinbaren →Schäden dokumentiert und beweissicher festgehalten.
Termin vereinbaren →Bestätigung der fach- und sachgerechten Reparatur.
Termin vereinbaren →Schaden fotografieren, per WhatsApp senden, schnelle Einschätzung erhalten. Unkomplizierter geht der erste Schritt nicht.
Über mich
Nach einem Unfall bin ich persönlich für Sie da — nicht die Versicherung, sondern Sie sind mein Auftraggeber.
Ich mache nur eines: Gutachten nach dem Schadenfall. Keine Wertgutachten, keine Oldtimerbewertungen, keine Gebrauchtwagenchecks — jeden Tag ausschließlich Unfall- und Schadengutachten. Diese Spezialisierung ist Ihr Vorteil: Ich kenne die typischen Kürzungspositionen der Versicherer — und die Rechtsprechung, die dagegen spricht.
Ich kümmere mich um alles: Begutachtung, Abstimmung mit der Gegenseite und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei unberechtigten Kürzungen arbeite ich mit spezialisierten Verkehrsrechtskanzleien zusammen — Ihr Gutachten bleibt nicht unverteidigt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Mein Versprechen: Ein vollständiges, unabhängiges Gutachten, voller Schadenersatz, kein Stress für Sie.


Gut zu wissen
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.Für Sie ist es kostenlos — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Ja, das ist Ihr Recht.Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.
Weil der Gutachter der Versicherung für die Versicherung arbeitet — nicht für Sie.Als unabhängiger Sachverständiger erfassen wir Ihren Schaden in voller Höhe, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. So sichern Sie alle Ansprüche, die Ihnen zustehen.
Der arbeitet für die Versicherung.Wir arbeiten für Sie. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig ab.
Beim unverschuldeten Unfall: nichts.Die Gegenseite zahlt. Kaskogutachten 200 €, Beweissicherung 50 €, Reparaturbestätigung 50 €.
Nur bei Bagatellschäden.Er weist keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert aus. Ein Gutachten dokumentiert alles beweissicher.
← Wischen für weitere Fragen →
Der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.Ihr Fahrzeug bleibt ein Unfallwagen. Wir berechnen die merkantile Wertminderung und weisen sie aus.
Ja, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.Für die Ausfalldauer steht Ihnen eine Entschädigung zu — die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
Ja, für Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.Alternativ erhalten Sie Nutzungsausfall. Die Wahl treffen Sie.
Ein Audatex-Gutachten ist schwer angreifbar.Kürzt die Versicherung dennoch, ist Ihr Anspruch sauber dokumentiert — die Grundlage, um nachzufordern.
Unter etwa 750 € Schaden.Dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten oft nicht. Im Zweifel klären wir das vorab mit Ihnen.
Auszahlung des Reparaturbetrags ohne Reparatur.Das Gutachten ist die rechtssichere Berechnungsgrundlage dafür.
Nein — freie Werkstattwahl.Die Versicherung darf Sie nicht ohne Weiteres auf eine günstigere Partnerwerkstatt verweisen.
Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet.Beim Totalschaden ist er die Basis Ihrer Entschädigung.
Wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist.Dann muss das Fahrzeug zusätzlich zur Restwertermittlung in die Restwertbörse eingestellt werden — das nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch.
Der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und ist beim Totalschaden entscheidend für Ihre Auszahlung. Maßgeblich ist der Restwert auf Ihrem regionalen Markt — den weise ich nach. Überregionale Aufkäufer-Angebote, die Ihre Auszahlung drücken würden, sind dafür nicht maßgeblich.
Beim unverschuldeten Unfall meist auf Kosten der Gegenseite.Sinnvoll, um alle Ansprüche durchzusetzen. Wir arbeiten eng mit Kanzleien zusammen.
In ganz Schleswig-Holstein und Hamburg.Mobil vor Ort — bei Ihnen, an der Werkstatt oder an der Unfallstelle.
Führerschein, Fahrzeugschein, Unfalldaten.Falls die Daten der Gegenseite vorliegen, bringen Sie sie mit. Den Rest erledigen wir.
Nein, wir kommen mobil zu jedem Fahrzeug.Erreichbar täglich bis 20 Uhr, auch am Wochenende — melden können Sie rund um die Uhr.
Ab der Bagatellgrenze — je nach Rechtsprechung ca. 750–1.000 €.Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Ob die Grenze überschritten ist, zeigt sich oft erst bei genauem Hinsehen — schicken Sie ein Foto per WhatsApp, Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung, bevor Kosten entstehen.
Ja — Sie entscheiden, wo repariert wird.Auch wenn die Versicherung eine Partnerwerkstatt nahelegt: Sie dürfen Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts.
5,0 Sterne aus 44 Google-Bewertungen
„Wir von der Kanzlei Markus Mingers arbeiten regelmäßig mit KFZ-Gutachter Önal zusammen und schätzen die professionelle und reibungslose Zusammenarbeit außerordentlich. Herr Önal überzeugt durch sein fachliches Know-how, seine schnelle und zuverlässige Abwicklung sowie seine stets freundliche und kompetente Kommunikation.“Peter R., Kanzlei Markus Mingers · via Google
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Unfall gehabt?
Ein Anruf genügt.
Vertrauen
Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung. Ich arbeite für Sie. Ich habe keine Verträge mit Versicherungen und keine Provisionsvereinbarungen mit Werkstätten. Genau das ist die Voraussetzung dafür, dass mein Gutachten vor Gericht und gegenüber der Versicherung trägt.
Geprüft durch den SFV – Sachverständigen Fachverband für Kfz und Bau e.V.
Kalkulation im Standard der Versicherer — das macht Ihr Gutachten schwer angreifbar.
Methodik nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Allein dem Geschädigten verpflichtet.