Start · Ratgeber
Nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf – zu Ihren Rechten, zur Schadenregulierung und dazu, was Ihnen wirklich zusteht. Hier beantworten wir die wichtigsten klar und verständlich, aus der Sicht des unabhängigen Sachverständigen.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren gesamten Schaden – einschließlich Gutachten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Weiterlesen →Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil es ein Unfallwagen ist. Sie steht Ihnen als ersatzfähiger Schaden zu und wird im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Weiterlesen →Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Weiterlesen →Sie haben einen konkreten Schadenfall? Wir kommen mobil zu Ihnen in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg — rufen Sie an oder melden Sie den Schaden direkt.