Wer zahlt das Gutachten?
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.Für Sie ist es kostenlos — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Start · Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Unfall, Gutachten und Versicherung — answer-first, ohne Behördendeutsch.
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.Für Sie ist es kostenlos — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Ja, das ist Ihr Recht.Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.
In 120 Minuten — bei Nicht-Totalschaden.Das vollständige Gutachten, nicht nur die Anfahrt. Beim Totalschaden dauert es länger (Restwertbörse).
Der arbeitet für die Versicherung.Wir arbeiten für Sie. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig ab.
Beim unverschuldeten Unfall: nichts.Die Gegenseite zahlt. Kaskogutachten 200 €, Beweissicherung 50 €, Reparaturbestätigung 50 €.
Nur bei Bagatellschäden.Er weist keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert aus. Ein Gutachten dokumentiert alles beweissicher.
Der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.Ihr Fahrzeug bleibt ein Unfallwagen. Wir berechnen die merkantile Wertminderung und weisen sie aus.
Ja, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.Für die Ausfalldauer steht Ihnen eine Entschädigung zu — die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
Ja, für Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.Alternativ erhalten Sie Nutzungsausfall. Die Wahl treffen Sie.
Ein Audatex-Gutachten ist schwer angreifbar.Kürzt die Versicherung dennoch, ist Ihr Anspruch sauber dokumentiert — die Grundlage, um nachzufordern.
Unter etwa 750 € Schaden.Dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten oft nicht. Im Zweifel klären wir das vorab mit Ihnen.
Auszahlung des Reparaturbetrags ohne Reparatur.Das Gutachten ist die rechtssichere Berechnungsgrundlage dafür.
Nein — freie Werkstattwahl.Die Versicherung darf Sie nicht ohne Weiteres auf eine günstigere Partnerwerkstatt verweisen.
Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet.Beim Totalschaden ist er die Basis Ihrer Entschädigung.
Wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist.Dann muss das Fahrzeug zur Restwertermittlung in die Restwertbörse — das dauert länger als 120 Minuten.
Der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs.Er wird über eine Restwertbörse ermittelt und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Beim unverschuldeten Unfall meist auf Kosten der Gegenseite.Sinnvoll, um alle Ansprüche durchzusetzen. Wir arbeiten eng mit Kanzleien zusammen.
In ganz Schleswig-Holstein und Hamburg.Mobil vor Ort — bei Ihnen, an der Werkstatt oder an der Unfallstelle.
Führerschein, Fahrzeugschein, Unfalldaten.Falls die Daten der Gegenseite vorliegen, bringen Sie sie mit. Den Rest erledigen wir.
Nein, wir kommen mobil zu jedem Fahrzeug.Erreichbar täglich bis 20 Uhr, auch am Wochenende — melden können Sie rund um die Uhr.