Start · Häufige Fragen

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Die wichtigsten Fragen rund um Unfall, Gutachten und Versicherung — answer-first, ohne Behördendeutsch.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.Für Sie ist es kostenlos — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja, das ist Ihr Recht.Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Warum ist ein unabhängiger Gutachter wichtig?

Weil der Gutachter der Versicherung für die Versicherung arbeitet — nicht für Sie.Als unabhängiger Sachverständiger erfassen wir Ihren Schaden in voller Höhe, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. So sichern Sie alle Ansprüche, die Ihnen zustehen.

Und der Gutachter der Versicherung?

Der arbeitet für die Versicherung.Wir arbeiten für Sie. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig ab.

Was kostet es?

Beim unverschuldeten Unfall: nichts.Die Gegenseite zahlt. Kaskogutachten 200 €, Beweissicherung 50 €, Reparaturbestätigung 50 €.

Reicht ein Kostenvoranschlag?

Nur bei Bagatellschäden.Er weist keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert aus. Ein Gutachten dokumentiert alles beweissicher.

Was ist Wertminderung?

Der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.Ihr Fahrzeug bleibt ein Unfallwagen. Wir berechnen die merkantile Wertminderung und weisen sie aus.

Bekomme ich Nutzungsausfall?

Ja, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.Für die Ausfalldauer steht Ihnen eine Entschädigung zu — die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja, für Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.Alternativ erhalten Sie Nutzungsausfall. Die Wahl treffen Sie.

Was, wenn die Versicherung kürzt?

Ein Audatex-Gutachten ist schwer angreifbar.Kürzt die Versicherung dennoch, ist Ihr Anspruch sauber dokumentiert — die Grundlage, um nachzufordern.

Was ist die Bagatellgrenze?

Unter etwa 750 € Schaden.Dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten oft nicht. Im Zweifel klären wir das vorab mit Ihnen.

Was ist fiktive Abrechnung?

Auszahlung des Reparaturbetrags ohne Reparatur.Das Gutachten ist die rechtssichere Berechnungsgrundlage dafür.

Muss ich in eine bestimmte Werkstatt?

Nein — freie Werkstattwahl.Die Versicherung darf Sie nicht ohne Weiteres auf eine günstigere Partnerwerkstatt verweisen.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet.Beim Totalschaden ist er die Basis Ihrer Entschädigung.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist.Dann muss das Fahrzeug zusätzlich zur Restwertermittlung in die Restwertbörse eingestellt werden — das nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch.

Was ist der Restwert?

Der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und ist beim Totalschaden entscheidend für Ihre Auszahlung. Maßgeblich ist der Restwert auf Ihrem regionalen Markt — den weise ich nach. Überregionale Aufkäufer-Angebote, die Ihre Auszahlung drücken würden, sind dafür nicht maßgeblich.

Brauche ich einen Anwalt?

Beim unverschuldeten Unfall meist auf Kosten der Gegenseite.Sinnvoll, um alle Ansprüche durchzusetzen. Wir arbeiten eng mit Kanzleien zusammen.

Wo sind Sie im Einsatz?

In ganz Schleswig-Holstein und Hamburg.Mobil vor Ort — bei Ihnen, an der Werkstatt oder an der Unfallstelle.

Welche Unterlagen brauche ich?

Führerschein, Fahrzeugschein, Unfalldaten.Falls die Daten der Gegenseite vorliegen, bringen Sie sie mit. Den Rest erledigen wir.

Muss das Auto fahrbereit sein?

Nein, wir kommen mobil zu jedem Fahrzeug.Erreichbar täglich bis 20 Uhr, auch am Wochenende — melden können Sie rund um die Uhr.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ab der Bagatellgrenze — je nach Rechtsprechung ca. 750–1.000 €.Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Ob die Grenze überschritten ist, zeigt sich oft erst bei genauem Hinsehen — schicken Sie ein Foto per WhatsApp, Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung, bevor Kosten entstehen.

Darf ich die Werkstatt selbst wählen?

Ja — Sie entscheiden, wo repariert wird.Auch wenn die Versicherung eine Partnerwerkstatt nahelegt: Sie dürfen Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts.

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