Start · Häufige Fragen

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Die wichtigsten Fragen rund um Unfall, Gutachten und Versicherung — answer-first, ohne Behördendeutsch.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.Für Sie ist es kostenlos — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja, das ist Ihr Recht.Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Wie schnell ist es fertig?

In 120 Minuten — bei Nicht-Totalschaden.Das vollständige Gutachten, nicht nur die Anfahrt. Beim Totalschaden dauert es länger (Restwertbörse).

Und der Gutachter der Versicherung?

Der arbeitet für die Versicherung.Wir arbeiten für Sie. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig ab.

Was kostet es?

Beim unverschuldeten Unfall: nichts.Die Gegenseite zahlt. Kaskogutachten 200 €, Beweissicherung 50 €, Reparaturbestätigung 50 €.

Reicht ein Kostenvoranschlag?

Nur bei Bagatellschäden.Er weist keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert aus. Ein Gutachten dokumentiert alles beweissicher.

Was ist Wertminderung?

Der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.Ihr Fahrzeug bleibt ein Unfallwagen. Wir berechnen die merkantile Wertminderung und weisen sie aus.

Bekomme ich Nutzungsausfall?

Ja, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.Für die Ausfalldauer steht Ihnen eine Entschädigung zu — die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja, für Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.Alternativ erhalten Sie Nutzungsausfall. Die Wahl treffen Sie.

Was, wenn die Versicherung kürzt?

Ein Audatex-Gutachten ist schwer angreifbar.Kürzt die Versicherung dennoch, ist Ihr Anspruch sauber dokumentiert — die Grundlage, um nachzufordern.

Was ist die Bagatellgrenze?

Unter etwa 750 € Schaden.Dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten oft nicht. Im Zweifel klären wir das vorab mit Ihnen.

Was ist fiktive Abrechnung?

Auszahlung des Reparaturbetrags ohne Reparatur.Das Gutachten ist die rechtssichere Berechnungsgrundlage dafür.

Muss ich in eine bestimmte Werkstatt?

Nein — freie Werkstattwahl.Die Versicherung darf Sie nicht ohne Weiteres auf eine günstigere Partnerwerkstatt verweisen.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet.Beim Totalschaden ist er die Basis Ihrer Entschädigung.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist.Dann muss das Fahrzeug zur Restwertermittlung in die Restwertbörse — das dauert länger als 120 Minuten.

Was ist der Restwert?

Der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs.Er wird über eine Restwertbörse ermittelt und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Brauche ich einen Anwalt?

Beim unverschuldeten Unfall meist auf Kosten der Gegenseite.Sinnvoll, um alle Ansprüche durchzusetzen. Wir arbeiten eng mit Kanzleien zusammen.

Wo sind Sie im Einsatz?

In ganz Schleswig-Holstein und Hamburg.Mobil vor Ort — bei Ihnen, an der Werkstatt oder an der Unfallstelle.

Welche Unterlagen brauche ich?

Führerschein, Fahrzeugschein, Unfalldaten.Falls die Daten der Gegenseite vorliegen, bringen Sie sie mit. Den Rest erledigen wir.

Muss das Auto fahrbereit sein?

Nein, wir kommen mobil zu jedem Fahrzeug.Erreichbar täglich bis 20 Uhr, auch am Wochenende — melden können Sie rund um die Uhr.

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