Start · Ratgeber · Unverschuldeter Unfall – was tun? Die wichtigsten Schritte
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren gesamten Schaden – einschließlich Gutachten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und Ihre Sicherheit, dann dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie die Daten des Unfallgegners (Name, Kennzeichen, Versicherung). Bei Personenschaden oder unklarer Schuldlage rufen Sie die Polizei. Tauschen Sie die Versicherungsdaten aus – ein Schuldeingeständnis vor Ort ist nicht erforderlich und nicht ratsam.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren gesamten Schaden. Dazu zählen die Reparaturkosten beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert beim Totalschaden, die Wertminderung, der Nutzungsausfall oder Mietwagen, die Kosten des Sachverständigengutachtens sowie eine Auslagenpauschale. Als Geschädigter müssen Sie diese Kosten nicht vorstrecken – sie werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Der Gutachter, den die Versicherung schicken möchte, arbeitet im Interesse der Versicherung – ein unabhängiger Sachverständiger erfasst Ihren Schaden vollständig und allein in Ihrem Interesse.
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert Ihren Schaden in voller Höhe und beweissicher – das ist die Grundlage, um alle Ansprüche durchzusetzen. Es weist nicht nur die reinen Reparaturkosten aus, sondern auch Positionen, die leicht übersehen werden: die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall und beim Totalschaden den korrekten Wiederbeschaffungswert. Ein bloßer Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst diese Positionen nicht.
Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden, in der Regel unterhalb von etwa 750 Euro. Er weist weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert aus und ist als Beweismittel deutlich schwächer als ein Sachverständigengutachten. Bei höheren Schäden ist ein vollständiges Gutachten die sichere Grundlage für die Regulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten eines Rechtsanwalts in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung. Ein Anwalt ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche vollständig durchgesetzt werden – besonders, wenn die Versicherung Positionen kürzt. Sachverständiger und Anwalt arbeiten dabei Hand in Hand: Das Gutachten liefert die belastbare Grundlage, der Anwalt setzt die Ansprüche durch.
Wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung kürzt, ist ein nach anerkannter Methodik erstelltes Gutachten Ihre stärkste Grundlage, um nachzufordern. Eine mit Audatex – dem Kalkulationsstandard der Versicherer – erstellte Kalkulation ist schwer angreifbar. Bleibt die Versicherung bei der Kürzung, lässt sich der dokumentierte Anspruch über einen Anwalt durchsetzen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Begutachtung. Bei einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten für Sie kostenlos — wir kommen mobil zu Ihnen in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg.