Start · Ratgeber · Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Die Wahl liegt allein bei Ihnen.
Der Gutachter, den die Versicherung beauftragt oder vorschlägt, arbeitet im Auftrag und im Interesse der Versicherung. Sein wirtschaftliches Interesse liegt darin, die Schadenhöhe möglichst niedrig anzusetzen. Das ist nicht zwangsläufig in Ihrem Interesse als Geschädigtem — Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall können dabei knapper ausfallen, als Ihnen tatsächlich zusteht.
Ein unabhängiger Sachverständiger ist allein dem Geschädigten verpflichtet und erfasst den Schaden in voller Höhe — einschließlich aller Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall und beim Totalschaden dem korrekten Wiederbeschaffungswert. Er hat kein Interesse daran, den Schaden klein zu rechnen, sondern dokumentiert ihn vollständig und beweissicher als Grundlage Ihrer Forderung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens — für Sie als Geschädigten ist es kostenlos. Die Gutachterkosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden und werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Eine Ausnahme bilden reine Bagatellschäden unterhalb der Bagatellgrenze.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Schaden, den Sie über Ihre eigene Kaskoversicherung abrechnen, gelten andere Regeln: Hier kann die Kaskoversicherung Vorgaben zur Schadenermittlung machen. Ein eigenes Gutachten ist in diesen Fällen häufig kostenpflichtig. Auch dann kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein, um den Schaden sauber zu dokumentieren — die Konditionen klären wir vorab mit Ihnen.
Sie können einen unabhängigen Sachverständigen direkt nach dem Unfall beauftragen — bevor die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. In der Regel genügt ein Anruf oder eine kurze Schadenmeldung. Der Sachverständige kommt zur Begutachtung zu Ihnen, zur Werkstatt oder an die Unfallstelle und übernimmt die weitere Dokumentation. Je früher die unabhängige Begutachtung erfolgt, desto besser sind Ihre Ansprüche gesichert.
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Begutachtung. Bei einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten für Sie kostenlos — wir kommen mobil zu Ihnen in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg.